Für Sie ist der Kauf einer Immobilie in Spanien „Neuland“? Kein Problem! Die folgenden Zeilen informieren Sie über den Verlauf eines Immobilienerwerbs auf Lanzarote, betreut durch die Agentur La Mendoza:
Sobald wir gemeinsam das passende Objekt für Sie gefunden haben und der Preis vereinbart wurde, helfe ich bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts, der einen Grundbuchauszug besorgt.
Wenn der Rechtsanwalt das Objekt von rechtlicher Seite für einwandfrei erklärt, wird ein „Privater Kaufvertrag“ erstellt, in welchem sämtliche Modalitäten festgelegt werden. Dazu gehören unter anderem Preis, Datum der Anzahlung und Erfüllungsdatum.
Es wird eine Inventarliste erstellt, die das feste und mobile Inventar dokumentiert. Diese Liste ist Bestandteil des Vertrages.
Beide Parteien (Verkäufer und Käufer) unterschreiben diesen Kaufvertrag. Nach den üblichen hiesigen Gepflogenheiten wird dieser private Kaufvertrag noch nicht von einem Notar zertifiziert. Er ist trotzdem für beide Parteien verbindlich.
Üblicherweise werden nun 10% des Kaufpreises als Anzahlung auf dem Konto des Anwalts hinterlegt.
Nach Unterzeichnung des privaten Kaufvertrages dauert es in der Regel zwischen einem und drei Monate, bis ein Notartermin zustande kommt, bei dem die Transaktion. Der Notarsvertrag, die sogenannte „Escritura“. Jetzt ist auch die Restzahlung fällig, dazu kommen die Notargebühren und sämtliche weitere Kaufkosten.
An dem Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags (Escritura) erhält der Notar vom Grundbuchamt den aktuellen Grundbuchauszug um noch einmal sicherzustellen, dass das Objekt von rechtlicher und grundbuchlicher Seite ohne Belastungen ist. Mit der „Escritura“ geht das Eigentum auf den Käufer über. Der Verkäufer händigt die Schlüssel aus und gibt damit dem Käufer Zugang zum Objekt.
Mein Büro erhält vom Verkäufer alle aktuellen Rechnungen wie Strom, Wasser, Telefon, Gemeindeabgaben, Müllabfuhr, Steuern etc. Ich kläre mit den betreffenden Institutionen ab, ob Außenstände bestehen. Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass unbezahlte Rechungen, soweit vorhanden, vom Verkäufer noch vor der Eigentumsübertragung beglichen werden.
Sobald die „Escritura“ vorliegt, sorge ich auch für eine Ummeldung des Objekts in puncto Wasser, Strom, Müllabfuhr usw. auf Sie als neuen Eigentümer/neue Eigentümerin. Mithilfe eines automatische Bankeinzugsverfahren können Sie sicherstellen, dass in Zukunft alle Verpflichtungen fristgemäß beglichen werden.
Falls gewünscht und noch nicht vorhanden, werde ich Ihnen gern bei der Eröffnung eines Kontos bei einer hiesigen Bank behilflich sein. Sollte eine Hypothek erwünscht sein, werde ich Ihnen die dafür notwendigen Schritte aufzeigen und die bestmöglichen Konditionen für Sie erzielen.
Der gesamte Kaufvorgang wird von einem Rechtsanwalt, der sowohl Spanisch wie auch Deutsch spricht, beaufsichtigt. Dies gibt Ihnen rechtlichen Schutz und Sicherheit.
Mein umfassender Service besteht also darin, Ihnen den Erwerb eines „Platzes an der Sonne“ so leicht und unbeschwert wie möglich zu machen. Ich stehe immer für alle Fragen zur Verfügung und sorge auf diese Weise dafür, dass meine Kunden sich mit dem anvisierten Geschäft sicher fühlen.
Wir werden das passende Objekt für Sie finden, und ich hoffe, dass Sie dort viele glückliche Jahre verbringen werden!